Rechtsprechung
VerfGH Sachsen, 12.12.2013 - 45-IV-13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,45125) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Sachsen, 17.05.2013 - 3 Sa 584/12
- VerfGH Sachsen, 12.12.2013 - 45-IV-13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 86-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.12.2013 - 45-IV-13
Die Grenze zum Verfassungsverstoß ist erst dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie grundlegend verkennt (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 86-IV-10). - BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 1674/06
Verfassungsrechtliche Grenzen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.12.2013 - 45-IV-13
Denn eine vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhafte vorangegangene Entscheidung eines abgelehnten Richters kann für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06, juris Rn. 57). - VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.12.2013 - 45-IV-13
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09).